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   VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1791/05   

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VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1791/05 (https://dejure.org/2010,27808)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.01.2010 - 5 K 1791/05 (https://dejure.org/2010,27808)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 5 K 1791/05 (https://dejure.org/2010,27808)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1791/05
    Sie lassen sich aber, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 08. Oktober 1997 ( - 1 BvR 9/97 -, juris) ausgeführt hat, aus dem Gesamtinhalt des Art. 3 Abs. 3 GG entnehmen.
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1791/05
    Diese Befreiungsmöglichkeit dient - ebenso wie die gleichlautende Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) - dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; in derartigen (Sonder-)Fällen soll der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der Vorschrift zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130/92 - juris, Rz. 5 und Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 C 3/97 - juris Rz. 31).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97

    Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 18.01.2010 - 5 K 1791/05
    Diese Befreiungsmöglichkeit dient - ebenso wie die gleichlautende Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) - dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; in derartigen (Sonder-)Fällen soll der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der Vorschrift zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130/92 - juris, Rz. 5 und Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 C 3/97 - juris Rz. 31).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.01.2011 - 7 L 412/10

    Zulässigkeit eines unter Befreiung von naturschutzrechtlichen Bauverboten

    Die naturschutzrechtlichen Regelungen stellen auf objektive Umstände der Nutzung des Eigentums an einem Grundstück ab, nicht aber auf die wirtschaftliche Situation gerade des aktuellen Eigentümers (vgl. Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 18. Januar 2010 - 5 K 1791/05 -, [...], Randnr. 23; ebenso Schumacher/Fischer-Hüftle, a. a. O. Randnr. 16 mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
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